Die Benutzung der Kirchenbücher richtet sich nach der Kirchenbuchordnung.

Es gelten folgende Schutzfristen, bezogen auf den letzten Eintrag im jeweiligen Buch

  • Für Taufbücher - 110 Jahre
  • Für Bestattungsbücher - 30 Jahre
  • Für Traubücher - 80 Jahre
  • Für Konfirmationsbücher - 100 Jahre

Kirchenbücher, die noch Schutzfristen unterliegen, können nicht eingesehen werden.