Leihbedingungen für Ausstellungen
1. Über die Leihe wird ein Vertrag abgeschlossen.
2. Der Vertrag beinhaltet die Verpflichtung des Entleihers zur Versicherung der Leihgegenstände.
3. Von seiten des Zentralarchivs werden die Ausstellungstafeln verpackt zur Verfügung gestellt. Sie werden vom Entleiher verpackt zurückgebracht.
4. Der Entleiher holt und bringt die Ausstellung.
5. Archivalien und Objekte werden nur zur Verfügung gestellt, wenn vor Ort abschließbare Vitrinen vorhanden sind. Die Leihe kann auf die Ausstellungstafeln beschränkt werden, da diese ohne Archivalien und Objekte aussagekräftig bleiben.
6. Das Zentralarchiv stellt weiterhin folgende Leistungen zur Verfügung:
Pressemitteilung inkl. Abbildungen und Handzettel
eine Hinweistafel
ggf. Begleithefte zum Verkauf in Kommission
ggf. Postkarten zum Verkauf in Kommission
ggf. weitere Publikationen zum Verkauf in Kommission
7. Der Entleiher macht dem Zentralarchiv Presseartikel, die im Zusammenhang mit der Ausstellung erscheinen, zugänglich.
8. Das Zentralarchiv erhebt für seine Dienstleistungen je nach Umfang eine Kostenpauschale.
9. Die Kostenpauschale gilt für eine Ausleihdauer von 4 Wochen.