Gebührenordnung (Auszug)
Gebührenverzeichnis
Ordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung kirchlicher Archive
vom 24. März 2015 (ABl. S. 79)
Aufgrund des § 13 Nr. 2 des Archivgesetzes vom 07. Mai 1999 (ABl. S. 112), verordnet der Landeskirchenrat:
Artikel 1
Anlage zur Gebührenordnung für die Benutzung kirchlicher Archive
I. Gebühren
I.1. Benutzung von Archivgut
I.1.1. Für Benutzung von Archivgut in den Diensträumen sind an Gebühr zu entrichten
bis zu ½ Tag - 6,00 €
bis zu 1 Tag - 10,00 €
für die Benutzung des Portals "Archion" pro Stunde - 1,00 €
I.5. Bearbeitung von Reproduktionsaufträgen
1.5.6. Reproduktionen aus Kirchenbüchern
pro Kirchenbucheintrag schwarzweiß 0,50 €
I.5.7. Anfertigung von Reproduktionen aus Akten
pro Scan/Papierkopie schwarzweiß DIN A4 0,70 €
pro Scan/Papierkopie schwarzweiß DIN A3 1,00 €
I.5.9. Readerprinter
Readerprinterkopie (gefertigt durch Archivkräfte) pro Kopie 1,50 €
Readerprinterkopie (gefertigt durch Benutzende) pro Kopie 0,50 €
I.6 Beglaubigungen, Abschriften, Auszüge
Beglaubigung einer Abschrift, eines Auszuges oder einer Ablichtung pro Seite 6,00
TIPP: Das Zentralarchiv akzeptiert Zahlungen per PayPal.
AUSNAHME: zur Zeit kostenfreie Benutzung des Kirchenbuchportals Archion im Lesesaal.