Die Benutzung der Kirchenbücher richtet sich nach der Kirchenbuchordnung.
Es gelten folgende Schutzfristen, bezogen auf den letzten Eintrag im jeweiligen Buch
- Für Taufbücher - 110 Jahre
- Für Bestattungsbücher - 30 Jahre
- Für Traubücher - 80 Jahre
- Für Konfirmationsbücher - 100 Jahre
Kirchenbücher, die noch Schutzfristen unterliegen, können nicht eingesehen werden.
Corona
Der Lesesaal ist geöffnet. Eine Benutzung ist nur nach Voranmeldung möglich. Wir bitten Sie um das Tragen einer medizinischen Maske.
Öffnungszeiten Lesesaal
Dienstag bis Donnerstag
8.00 – 16.00 Uhr
Tel.: 06232/667 - 180
Bitte, melden Sie sich telefonisch an.