Die Benutzung der Kirchenbücher richtet sich nach der Kirchenbuchordnung.
Es gelten folgende Schutzfristen, bezogen auf den letzten Eintrag im jeweiligen Buch
- Für Taufbücher - 110 Jahre
- Für Bestattungsbücher - 30 Jahre
- Für Traubücher - 80 Jahre
- Für Konfirmationsbücher - 100 Jahre
Kirchenbücher, die noch Schutzfristen unterliegen, können nicht eingesehen werden.
Corona
Der Lesesaal ist wieder geöffnet. Eine Benutzung ist nur nach Voranmeldung möglich. Es gilt die 3 G-Regel und Maskenpflicht FFP2.
Öffnungszeiten Lesesaal
Dienstag bis Donnerstag
8.00 – 16.00 Uhr
Tel.: 06232/667 - 180
Bitte, melden Sie sich telefonisch an.